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Braumeister 500 Liter

Rechtliche Aspekte des Bierbrauens

Bis zu 200 Liter pro Jahr steuerfrei

Hobbybrauer, die in Ihrem Haushalt zum eigenen Verbrauch Bier bereiten, dürfen bis zu 200l Bier pro Jahr steuerfrei herstellen. Dieses Bier darf nicht verkauft werden. Der Hobbybrauer muss vor dem ersten Brauvorgang dies dem zuständigen Hauptzollamt anzeigen. Dies ist in der Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV) niedergeschrieben:

§ 41 – Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer

  1. Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
  2. Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
  3. Wird die Menge nach Absatz 1 (gemeint sind 2 Hektoliter) überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Formular 2075) abzugeben.

Für den Verkauf oder Ausschank von selbst gebrautem Bier ist die Biersteuer von Beginn an zu entrichten und die Braumenge anzumelden. Seit 2004 wurde im Rahmen der EU-Harmonisierung eingeführt, dass kein Braumeistertitel  mehr notwendig ist um Bier selber zu brauen, auch nicht wenn in großen Mengen gebraut wird oder über den Handel verkauft wird. Es wird nur noch unterschieden, ob man nur in seiner Gaststätte ausschenkt, wo man unter Gaststätten veranlagt wird oder ob man über den Handel verkauft, bei dem man dann als Gewerbe eingestuft wird.

Zuständiges Zollamt

Das für Sie zuständige Zollamt, bei dem Sie Ihre ersten Brauvorgang anmelden müssen, finden Sie unter www.zoll.de. Eine Anzeige beim Zollamt kann per Fax oder Brief erfolgen und könnte beispielhaft so aussehen wie in diesem PDF (oder Word-Datei), das Sie gerne herunterladen und verwenden dürfen.